Ich bin staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker für Architektur, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie akademisch zertifizierter Experte in den Bereichen Immobilienbewertung und Finanzdienstleistung. Zusätzlich bin ich eingetragener Mediator, sowie berechtigter Immobilientreuhänder. Diese umfassenden Befugnisse ermöglichen fundierte Beratung, Begutachtung und Entwicklung im Immobilienbereich.
Ja, ich bin ein allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, offiziell in der Liste der gerichtlichen Sachverständigen (JustizOnline) eingetragen. Meine Fachgebiete umfassen die 94.10 Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften, 94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften, Wohnungseigentumsobjekte, 94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, 94.20 Wohnungseigentum, 94.23 Geschäftsräumlichkeiten, 94.60 Mietzins und Nutzungsentgelt, 94.65 Baugründe, und die 94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung. Damit decke ich ein breites Spektrum der Immobilienwirtschaft für gerichtliche Gerichts- & Privat- Gutachten ab.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://justizonline.gv.at/jop/web/exl/W674840
Ich verfüge über sechs Berufsbereiche, die sehr gut zusammenwirken. Ziviltechniker für Architektur, Gerichts- & Privat- Gutachter, Vermögens- & Immobilien- Treuhänder, sowie Eingetragener Mediator.
Im Grunde besteht kein fachlicher Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen. Beide bezeichnen Personen mit besonderer Fachkenntnis, die Tatsachen feststellen, bewerten und auf dieser Grundlage ein Gutachten erstellen. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Verwendung der Begriffe: Der Ausdruck Sachverständiger ist die offizielle, in Gesetzestexten verwendete und von Gerichten sowie Behörden bevorzugte Bezeichnung, während der Begriff Gutachter im allgemeinen Sprachgebrauch häufiger vorkommt. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger besitzt besondere Befugnisse, da seine Qualifikation und Unabhängigkeit durch das Gericht bestätigt und überwacht wird. Auch Ziviltechniker mit entsprechender Ausbildung und Befugnis dürfen in bestimmten Fachbereichen als Sachverständige tätig sein.
Gutachter Günter Welte aus Göfis, Vorarlberg steht für fachlich ganzheitliche Lösungen in der Immobilienbewertung. Dabei fließen bauliche, entwicklungsrelevante, betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte gleichermaßen in jedes Gutachten ein. Durch diese umfassende Betrachtungsweise können sämtliche Fragestellungen rund um eine Immobilie präzise beantwortet werden.
ZT - Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker für Architektur
Architekt - ZTG Ziviltechniker Gesetz 1993 - Architektenkammer
SV - Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gutachter - SDG Sachverständiger Gesetz 1975 - Landesgericht Feldkirch
AE - Akademisch zertifizierter Experte Immobilienbewertung
Gutachter - UG Akademiker Gesetz 2002 - Donau Universität Krems
AE - Akademischer zertifizierter Experte für Finanzdienstleistung
Berater - UG Akademiker Gesetz 2002 – Zentrum für Finance Krems
EM - Eingetragener Mediator
Mediator - ZivMediatG Zivil Mediator Gesetz 2001 – Bundesministerium f Justiz
IT - Immobilientreuhänder Projektentwicklung
Immobilientreuhänder - Gewerbeordnung 1994 – Wirtschaftskammer