Trassenführungen von Eisenbahnstrecken, Straßen oder ähnlichen Projekten können nur auf Grundlage des in Österreich geltenden Enteignungsgesetzes umgesetzt werden. Da wichtige Infrastruktur sonst nicht realisiert werden könnte, gilt der Grundsatz der Enteignung stets zum fairen Wert – also zum angemessenen Verkehrswert. Für dessen objektive Feststellung sind unabhängige Liegenschaftsbewerter erforderlich.
Ja, in nahezu allen Fällen ist ein Gutachten im Rahmen einer Insolvenz oder eines Insolvenzverfahrens in Vorarlberg sowie im gesamten Bundesgebiet Österreichs unabdingbar. Es dient der objektiven Bewertung der betroffenen Liegenschaften und bildet die Grundlage für faire Entscheidungen bei Verwertung, Versteigerung oder der weiteren Abwicklung der Insolvenz. Damit gewährleistet das Gutachten eine transparente und nachvollziehbare Bewertung aller Vermögenswerte.
Im Regelfall – also bei der Vermögensregelung nach einem Todesfall oder einer Erbschaft – legt der Notar fest, dass die Kosten anteilig von den Erbberechtigten getragen werden. Auch bei einem Nachlass oder bei Erbübertragungen zu Lebzeiten übernehmen in der Regel die Erbfolger die Kosten, da sie die Nutznießer sind. Häufig wird in diesem Zusammenhang zusätzlich ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht für die Übertragenden vereinbart und im Grundbuch eingetragen.
Gutachten spielen in rechtlichen und wirtschaftlichen Verfahren eine zentrale Rolle. Ob bei Nachlassregelungen, Trennung, Pflege oder Enteignung – sie schaffen Transparenz und dienen als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen, Verhandlungen und Wertfestsetzungen.